Vom 1. bis 2. August 2024 traten fünf von sieben Bezirks-
frauenvertreterinnen der GDL in der Frankfurter Hauptge-
schäftsstelle zur konstituierenden Sitzung der Bundesfrau-
envertretung zusammen. Bei der Wahl zur ersten Bundes-
frauenvertreterin setzte sich Kristin Förster aus dem GDL-
Bezirk Nord-Ost gegen Simone Bianca Fett aus dem GDL-
Bezirk Hessen-Thüringen-Mittelrhein durch. Die Kollegin
Fett wurde in einem zweiten Wahlgang zur stellvertreten-
den Bundesfrauenvertreterin gewählt.
Nach der Wahl begann umgehend die Sacharbeit. Ange-
sichts bedauerlicherweise weiterhin steigender Gewalt ge-
gen das Zugpersonal steht das Thema Sicherheit für die
Bundesfrauenvertretung an oberster Stelle. Doch auch die
Unterstützung für Frauen im Berufsleben mit pflegebedürf-
tigen Angehörigen, die Betreuung bei Erkrankung der Kin-
der und die Notwendigkeit, den weiblichen Mitarbeitern
durch klar definierte Rückzugsorte und -räume Schutz bei
Gefahren zu gewährleisten, stehen auf der Agenda der
Bundesfrauenvertretung ganz oben.
Überdies sichert die Bundesfrauenvertretung ihre volle
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der
Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie
von Aufsichtsrats- und Betriebsratswahlen zu. Den Tag
der Schiene werden sie aktiv begleiten und die Zusam-
menarbeit mit den Frauen im Dachverband dbb deutlich
intensivieren, um auch hier die Interessen der Frauen
noch stärker in den Fokus der gewerkschaftlichen Arbeit
zu rücken.
Klar ist: Neben der Jugend und den Senioren
verfügen mit den Frauen nun alle wichtigen Strukturen in
der GDL über eine starke Stimme!
10.11.2023
Provokation und kaum
Verhandlungsbereitschaft
Mit der Auftaktrunde am 9. November 2023 starteten in Berlin die Ta-
rifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband MOVE und der Deut-
schen Bahn. Bereits im Vorfeld hat der Arbeitgeber über die Medien
ein erstes Angebot angekündigt. Dieses von Herrn Seiler als „abschlie-
ßend“ bezeichnete Angebot ist aber eine klare Provokation in Richtung
GDL.
Zunächst wurde ein Entgeltangebot in Höhe des letzten Abschlusses
für den öffentlichen Dienst in Aussicht gestellt. Mit der Übergabe des
Angebotes wurden zeitgleich die Medien über elf Prozent Entgelterhö-
hung informiert. Dazu soll es 2 850 Euro Inflationsausgleichsprämie
(anteilig für Teilzeitarbeitnehmer) geben. Sonst beinhaltet dieses An-
gebot fast nur „Reformvorschläge“ zu Lasten der GDL-Mitglieder. Die
Laufzeit soll mindestens 30 Monate betragen.
Die Forderung der GDL, schon in der ersten Verhandlungsrunde eine
Inflationsausgleichsprämie zu vereinbaren, griff der Arbeitgeber zwar
auf, allerdings sollte mit einer Zahlung von 1 500 Euro die Bedingung
verknüpft sein, dass es eine absolute Friedenspflicht bis in das nächste
Jahr hinein geben soll. Das lehnte die GDL entschieden ab, denn ihre
Rechte und ihre Handlungsfähigkeit sind nicht käuflich!
Immerhin gab es einen kleinen Fortschritt: Nach der ursprünglich ge-
zeigten Arbeitsverweigerung der DB steht nun ein Verhandlungsfahr-
plan mit Terminen im wöchentlichen Rhythmus. Der nächste Verhand-
lungstermin folgt nun bereits am 16. und 17. November 2023.
Die GDL will dann über ihre Kernforderungen verhandeln. Neben dem
Entgelt sind das vor allem die Arbeitszeitverkürzung, die Verbesserun-
gen bei Ruhetagen und Tarifverträge für den Netzbetrieb sowie die
Netzinstandhaltung. Der Arbeitgeber weiß das! AGV MOVE und DB
betonen mehrfach, dass es keine Verhandlungsbereitschaft zur Ar-
beitszeitverkürzung und zu Tarifverträgen für neue Berufsgruppen gibt.
Auch wenn der Arbeitgeber bewusst provoziert, wird die GDL kei-
nesfalls über das hingehaltene Stöckchen springen. Behält er
seine Blockade-Haltung bei, muss er sich weiterhin auf Arbeits-
kämpfe einstellen!
05.06.2023
Fünf für Fünf!
Am 5. Juni 2023 hat die GDL im Rahmen einer mitgliederoffe-
nen Veranstaltung in Berlin ihre Forderungen für die Tarifrunde
2023 vorgestellt. Die GDL strebt mit ihren Forderungen nicht nur
einen Inflationsausgleich, sondern auch eine deutliche Verbes-
serung der Arbeitsbedingungen an. Das Ziel ist die Verbesse-
rung der Attraktivität der Eisenbahnerberufe, um dem struktu-
rellen Personalmangel, vor allem im Schicht- und Wechsel-
dienst, entgegenzuwirken.
Fünf Kernforderungen für fünf Berufsgruppen im direkten Be-
reich der Eisenbahn: für die Fahrzeuginstandhaltung, für den
Netzbetrieb, für die Netzinstandhaltung, für das Zugpersonal
und für Auszubildende.
Bei einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten fordert die GDL:
1. Eine allgemeine Entgelterhöhung von 555 Euro, eine ent-
sprechend deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütun-
gen und eine Erhöhung aller Zulagen um 25 Prozent;
2. Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden
für Schichtarbeiter ohne anteilige Entgeltabsenkung, wobei
der Arbeitnehmer die Arbeitszeit freiwillig erhöhen kann
(Entgelt wird zeitanteilig angehoben);
3. eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro,
gleichermaßen für Voll- und Teilzeitarbeitnehmer;
4. Fünf Prozent Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Altersvor-
sorge und
5. Einführung einer „Fünf-Schichten-Woche“ für Arbeitneh-
mer im Schichtdienst (nach spätestens fünf Schichten oder
120 Stunden muss der nächste Ruhetag mit mindestens 48
Stunden folgen).
Die GDL wird in der kommenden Tarifrunde stark, unbestech-
lich und erfolgreich, gemeinsam mit ihren Mitgliedern, für die
Umsetzung der aufgestellten Forderungen kämpfen.
Inflationsausgleich – jetzt!
Am 4. Oktober 2022 hat die GDL gegenüber all ihren Tarifpartnern
die Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert. Sie soll
eine Höhe von 3 000 Euro haben. Damit sollen die GDL-Mitglieder
Unterstützung beim Bestreiten ihrer deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten erhalten.
Das parlamentarische Verfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen,
aber die Ausgestaltung steht weitestgehend fest. Die steuer- und versicherungsfreie Zahlung ist bis zu einer Höhe von 3 000 Euro bis
Ende 2024 möglich, entweder in einer Summe oder in Raten. Hierbei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln.
ine Umwandlung von Entgeltkomponenten, auf die bereits Anspruch besteht (zum Beispiel das Weihnachtsgeld), ist also nicht möglich.
Die GDL hat eingeräumt, dass die Inflationsausgleichsprämie auch
in jährlichen Raten gezahlt werden kann. Aber bereits in diesem Jahr
sollen mindestens 40 Prozent des maximalen Betrages, also
1 200 Euro, gewährt werden.
Da die Inflation alle Arbeitnehmer – egal ob in Vollzeit oder in Teilzeit
beschäftigt – gleichermaßen trifft, soll die Inflationsausgleichsprämie
auch in voller Höhe für Teilzeitarbeitnehmer gezahlt werden.
Es geht nicht um eine Vergütungserhöhung, sondern um eine Hilfe
zur Bewältigung der in allen Lebensbereichen spürbar gewordenen
Inflation.
Die letzten Tarifabschlüsse müssen dabei unangetastet bleiben und
es darf auch keine Anrechnung auf künftige Tarifabschlüsse geben.
Die GDL ist gegenüber allen Tarifpartnern in der tariflichen Friedenspflicht.
Sie geht aber davon aus, dass ihre Tarifpartner und somit die
Arbeitgeber mit den GDL-Mitgliedern in dieser Krise zusammenstehen
und sie schnell zu Lösungen kommen. Ein solcher Tarifvertrag
kann schnell verhandelt und abgeschlossen werden. Das Geld kann
also schnell fließen.
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